LÖSUNGEN

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Traisengasse 5 1200 WIEN, ÖSTERREICH, Fax: + 43 (0) 50 555 36207, Webseite: http://www.basg.gv.at/ anzuzeigen.

PALFORZIA® FACHKREISE

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Last updated on: 01/09/2024

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